Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
18. Dezember 1989
§ 132
§ 132 – Versicherungsträger
Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Kurz erklärt
- Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist zuständig für die knappschaftliche Rentenversicherung.
- Sie ist eine spezielle Form der Rentenversicherung in Deutschland.
- Die Trägerschaft liegt bei dieser bestimmten Institution.
- Die knappschaftliche Rentenversicherung richtet sich an bestimmte Berufsgruppen.
- Sie bietet Rentenleistungen und Absicherung im Alter.